Evanglische Religion

Gute Gründe für den Religionsunterricht

Religiöse Bildung ist aus gutem Grund Bestandteil des Unterrichts auch staatlicher Schulen. Zum einen hat das mit den Wurzeln unserer Kultur und unserer Gesellschaft zu tun, die sich zu großen Teilen dem Christentum verdanken. Diese soll man im Religionsunterricht kennenlernen.
Zum anderen gilt: In vielen Fragen sind Menschen trotz enorm gestiegener wissenschaftlicher Erkenntnisse chronisch unsicher. Das gilt für die Fragen nach der eigenen Identität, nach Herkunft und Zukunft, oder schlicht: der Frage nach Sinn und Aufgabe des Lebens.


Die Begleitung dieser Fragen bei Schülerinnen und Schülern gehört zum pädagogischen Auftrag von Schule.
Der evangelische Religionsunterricht will Orientierung geben, erkennbar positioniert, dabei aber offen und tolerant. Er will Wegweiser sein, die Erfahrungen des Glaubens präsentieren, sie verstehbar und lebendig machen. Das Singen von Liedern im Religionsunterricht (als Beispiele gelebten Glaubens)  ist daher unverzichtbar. Ebenso versteht sich die Einbeziehung unserer Sixtikirche als Ort gelebten Glaubens.

Stand: 23. September 2023

Organisation des Unterrichts

Verbindlich für den Religionsunterricht ist neuen Kerncurriculum der Klassen 5-10 und das Kerncurriculum der Gymnasialen Oberstufe.
Der Religionsunterricht wird in allen Jahrgangsstufen durch sechs Kompetenzbereiche strukturiert.

  • Mensch
  • Gott
  • Jesus Christus
  • Ethik
  • Kirche und Kirchen
  • Religionen

Diese Kompetenzbereiche werden anhand bestimmter Leitbegriffe und Leitthemen durchschritten. Im Sinne eines aufbauenden Lernens mit Kopf, Herz und Hand sollen Schülerinnen und Schüler theologische Kenntnisse erwerben und befähigt werden, lebensgeschichtliche und ethische Fragen zu bewältigen.
Der Religionsunterricht wird konfessionell getrennt erteilt, wobei aber Kooperationen zwischen dem evangelischen und katholischen Unterricht jederzeit möglich sind. Dies wollen wir vor allem in der Sekundarstufe II ins Auge fassen. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu gemischten Kursen, wenn wegen zu geringer Meldezahlen von katholischer Seite kein katholischer Religionsunterricht in einem bestimmten Jahrgang angeboten werden kann.
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass Schüler grundsätzlich am Religionsunterricht ihrer Konfession teilnehmen. Wer stattdessen das Ersatzfach Werte und Normen besuchen möchte, muss sich schriftlich abmelden. Katholische oder konfessionslose Schüler können auf Antrag bei der Fachkonferenz am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen.

Kursstufe

Religion wird als dreistündiges Prüfungsfach mündlich (P5) über vier Semester angeboten. Der Unterricht orientiert sich an den Vorgaben des Kerncurriculums (2017) auch für die Schülerinnen und Schüler, die Belegungsverpflichtung erfüllen. Sie belegen zwei Semester Religion in einem Schuljahr in Q1 oder in Q2.

Der Unterricht im mündlichen Prüfungsfach orientiert sich an den Vorgaben für das Zentralabitur. Für das Abitur gelten die Vorgaben, die unter www.nibis.de zu finden sind. Auch für den jetzigen Jahrgang 11 sind dort schon die Themen der Qualifikationsphase (Jg.12 und 13) zu finden.

Besondere Aktivitäten aus der Fachschaft Religion

Gottesdienste
In Zusammenarbeit mit der evangelischen St. Sixti Gemeinde und der katholischen Gemeinde St. Mariä Heimsuchung gestalten wir die besonderen Momente im Schulleben durch Andachten und Gottesdienste mit.

Am 24. Februar 2023 hat die Fachschaft Religion anlässlich des Beginns des Kriegs in der Ukraine eine Andacht für die ganze Schule mit den ukrainischen Lehrkräften Nataliia Vorobei und Juliia Skrobaka sowie unserem Schulsozialarbeiter Nils Sommerfeld gehalten.

Alle Gottesdienste an unserer Schule bereiten evangelische und katholische Religionslehrer gemeinsam vor.

Diakonie- und Sozialpraktikum Jg.9

DIAKONIE- UND SOZIALPRAKTIKUM IM 9. JAHRGANG

Begründung

Ab dem Schuljahr 2018/19 wird es erstmals wieder eine elfte Klasse geben, in der künftig SuS ihr Betriebspraktikum absolvieren werden. Dadurch entstehen Freiräume für ein zusätzliches Praktikum z.B. im sozialen Bereich in Jahrgang neun.

Entsprechend dem Leitbild unserer Schule kann das Sozialpraktikum ein Feld zur Erforschung neuer Lebenswelten bieten, kann durch neue Anforderungen dazu beitragen, die eigene Persönlichkeit in neuen Kontexten und in einer neuen und verantwortungsvollen Rolle zu entwickeln, sowie bewusst das gemeinsame Handeln über die Schülergemeinschaft hinaus befördern.

Voraussetzungen

Die Teilnahme am Sozialpraktikum ist freiwillig. Von den SuS werden  dafür Engagement, Empathie, Verlässlichkeit und Kooperation mit allen Beteiligten erwartet.

Verbindliche Vereinbarungen zwischen den Kooperationspartnern Schule und Einrichtung regelt der Praktikumsvertrag.

Vor- und Nachbereitung finden im Unterricht statt. Eine angemessene Supervision zum Umgang mit der neuen Erfahrung ist gewährleistet. Der Unterricht ist nicht fachgebunden.

Verlauf

Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs acht sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte werden schriftlich über das Angebot informiert und entscheiden sich freiwillig bis zum Schuljahresende. Alle Interessierten werden gemeinsam in einem Kurs unterrichtet, dessen Lehrkraft auch zugleich Betreuerin während der Praxisphase ist.

Die SuS suchen sich nach Möglichkeit selbständig einen Praktikumsbetrieb, wenn möglich aus der Liste der bereits geworbenen Kooperationspartner.

Nach einer theoretischen Vorbereitungsphase im Unterricht beginnen die SuS zum xxx ihr Praktikum in der Einrichtung. Die Kernzeiten entsprechen den Unterrichtszeiten, individuelle Abweichungen sind möglich. Die Aufgaben werden im Praktikumsplan notiert.

Am Ende erhält der Schüler bzw. die Schülerin eine Praktikumsbescheinigung der Einrichtung.          Es ist eine Dokumentation anzufertigen, der in diesem Schulhalbjahr die schriftliche Klassenarbeit ersetzt.

Ziele

Die entwicklungspsychologischen Ziele entsprechen teilweise bereits den o.g. Voraussetzungen der SuS für das Sozialpraktikum, werden aber durch die Praxis vertieft und reflektiert.

Persönliche Erfahrungen im Umgang mit gesellschaftlichen Randgruppen bzw. Hilfsbedürftigen  und deren institutionalisierter Unterstützung dienen der individuellen Auseinandersetzung mit sozialen Themen und der eigenen Haltung dazu. Die eigene Haltung wird entwickelt bzw. überprüft. Empathie und Nächstenliebe werden praktisch umgesetzt.

Denkbar ist ebenso die Entwicklung einer vagen beruflichen Perspektive für eine spätere Tätigkeit im sozialen Bereich.

Ökumene macht Fortschritte

Die Fachkonferenz „Evangelische Religionslehre“ hat mit großer Mehrheit beschlossen, in Zukunft mit den beiden katholischen Kollegen in einer gemeinsamen Fachgruppe Religion zusammenzuarbeiten. Diese Fusion berührt nicht die schulrechtliche Situation des konfessionellen Religionsunterrichts. In Zukunft wird Kooperation zwischen evangelischem und katholischem Religionsunterricht auch dadurch erleichtert, dass die Kerncurricula für die beiden Schwesterfächer von den Kommissionen in weitestgehender Übereinstimmung erarbeitet worden sind. Die neue Fachgruppe sieht insofern optimistisch in die Zukunft.
Corvinianer fahren regelmäßig zu den Kirchen- und Katholikentagen. Manche Schüler – beider Konfessionen – waren auch schon auf den Jugendtreffen im burgundischen Taizé.

Ansprechperson

Fachgruppenleitung: Elke Schröder

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