Ab Montag wöchentliche Schnelltests am Corvi

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

voraussichtlich ab Montag, 22.03.2021, werden wir am Corvi die Möglichkeit zur Durchführung von Corona-Laien-Selbst-Tests in der Schule haben.

Freiwillige Tests zur frühzeitigen Erkennung von Covid-19 in der Schule

Das regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) hat die Lieferung von Testkits für die nächsten Tage angekündigt. Hier zunächst die wichtigsten Informationen im Überblick, ausführliche Informationen können den Anhängen entnommen werden.
Ziel ist es, (noch) symptomfreie Covid-19-Erkrankungen möglichst frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten sofort zu unterbrechen.

Einwilligungserklärung nötig!

Die Tests werden freiwillig sein und können nur von Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, für die eine schriftliche Einwilligungserklärung (siehe Anhänge) vorliegt. Die Tests werden einmal in der Woche (Mo-Mi) in der Schule unter Anleitung/Aufsicht durchgeführt und ausgewertet.

Regelungen, wenn der Schnelltest positiv ausfällt

Im Fall eines positiven Ergebnisses werden die Eltern benachrichtigt, holen ihr Kind ab und veranlassen eine Überprüfung durch einen PCR-Test. Die dazu erforderliche Bescheinigung stellt die Schule aus. Parallel meldet die Schule positive Testergebnisse als Verdachtsfälle auch direkt an das Gesundheitsamt. Wenn anschließend der PCR-Test Klarheit geschaffen hat, muss natürlich wieder die Schule und das Gesundheitsamt informiert werden, welches dann ggf. weitere Maßnahmen anordnet. Außerdem meldet die Schule im Rahmen einen Testmonitoring wöchentlich statistische Daten über die Anzahl der insgesamt durchgeführten und der positiven Tests an das RLSB. 

Organisation der Tests folgt

Die genauen organisatorischen Abläufe (z.B. wann welche Lerngruppe unter Aufsicht von wem in welchem Raum die Tests durchführen kann) werden wir bis spätestens Freitag klären und dann zumindest die schon am Montag, 22.03.21 betroffenen Lerngruppen über Webuntis informieren.

Abgabefristen Einwilligungserklärung

Wichtig ist zunächst, dass alle, die von der Möglichkeit des Laien-Selbst-Tests Gebrauch machen möchten, die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe Anhänge) ausdrucken, unterschreiben und in der Schule vorlegen.

Schülerinnen und Schüler, die derzeit im Präsenzunterricht sind, tun das am besten gleich noch diese Woche, auch wenn sie den Test erst nach den Osterferien zum ersten Mal in der Schule durchführen können.

Schülerinnen und Schüler, die in der nächsten Woche im Präsenzunterricht sein werden, tun das bitte gleich am ersten Schultag (also Montag oder Donnerstag).

Weitere Informationen

Ich füge zur Information als Anlage bei:
- die Rundverfügung 13-2021, in der diese Tests geregelt werden
- das Konzept dazu (Stand 16.03.21)
- die Informationsschreiben

        >>> volljährige SuS,
        >>> Kolleg:innen und Beschäftigte)
 

- die Bedienungsanleitung der Laien-Selbsttests
- die Einwilligungserklärungen

        >>> für volljährige SuS
 

Herzliche Grüße
Christoph Dönges

Foto: Peggy Choucair, Pixabay

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